Freitag, 6. Dezember 2013

Empfehlenswerte Literatur zu Thomas Hobbes

Paul Geyer: Die Entdeckung des modernen Subjekts - Max Niemeyer Verlag Tübin-gen, 1997 Kapitel 3: Natur des Menschen und Geschichte: Thomas Hobbes als Begründer der neuzeitlichen Naturrechtslehre

Jürgen Habermas: Der interkulturelle Diskurs über Menschenrechte - Seminarlektüre

Thomas Hobbes: Vom Menschen - Vom Bürger - Verlag von Felix Meiner Hamburg, 1959

Siegfried König - Zur Begründung der Menschenrechte: Hobbes - Locke - Kant - Alber Verlag Freiburg, 1994

Robert Kurz: Schwarzbuch Kapitalismus, ein Abgesang auf die Marktwirtschaft - Eichborn Verlag Frankfurt a.M., 1999 Kapitel: Die schwarze Utopie der totalen Konkurrenz

Crawford B. Macpherson: Naturzustand und Marktgesellschaft in: Klassiker Auslegen - Thomas Hobbes’ Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines bürgerlichen und kirchlichen Staates - Akademie Verlag Berlin, 1996

Günther Nonnenmacher: Die Ordnung der Gesellschaft - VCH Verlagsgesellschaft Weinheim, 1989 Kapitel: Teil B. Thomas Hobbes

Hans-Christoph Schröder: Die Revolutionen Englands im 17. Jahrhundert - Suhrkamp Verlag Frankfurt a.M., 1986

Richard Tuck: Hobbes - Verlag Herder Freiburg i. Br., 1999

sowie: Die Grundrechte von Virginia vom 12. Juni 1776 Die französische Erklärung der Rechte des Menschen und Bürgers von 1789

Naturzustand, Naturrecht, Naturgesetze und Personen nach Hobbes (Kapitel 13 – Kapitel 17) - Leviathan

Zu der Annahme eines fiktiven und abstrakten Naturzustandes (NZ) schreibt Thomas Hobbes Leviathan. Diesen Zustand konstruierten alle klassischen Staatstheoretiker, um damit ihre Auslegung von Staatenbildung zu rechtfertigen.

Für Hobbes waren alle Menschen im Naturzustand gleich stark und ausgestattet. Zur Not könne man sich immer noch zusammentun oder ein Talent nutzen, dass ein schwächeres ausgleicht. Damit wären also alle gleich. Wenn aber mehrere das selbe wollen, müsste einer den oder die anderen unterwerfen, bis keiner mehr Widerstand leistet. Ursachen hierfür wären Wettstreit und Verteidigung. Ohne eine Macht über sich, die eingreift und einschränkt, wäre der Naturzustand damit ein ständiger Krieg aller gegen alle.
Das Naturrecht (NR) sagt aus, dass man zu seinem natürlichen Zweck, nämlich der Selbsterhaltung, alle Mittel nutzen dürfe, an die man gelangen kann.

Freiheit beschrieb er als die Abwesenheit von Hindernissen. Recht ist die Freiheit etwas zu tun, ein Gesetz dagegen die Pflicht etwas zu tun.

Hobbes sah den Naturzustand als nicht wirklich existend an, doch Staaten würden trotzdem untereinander in diesem Zustand leben. Auch würde er hervorbrechen und sich zeigen in Zeiten, wo die oberherrschaftliche Macht verschwunden sei.

Die natürlichen Gesetze sind Regeln der Vernunft, die zwar auch im Naturzustand vorhanden sind, hier jedoch noch nicht greifen können. Später wird er noch bürgerliche Gesetze anführen, welche diese natürlichen Gesetze in einem Staat zu verbindlichen Gesetzen machen können. Das oberste Naturgesetz lautet daher: tue nichts selbst schädigendes.

Im Naturzustand hat jeder ein Recht auf alles und es herrscht ein fortwährender Krieg um Resourcen. Um diesen zu überwinden formuliert Hobbes nun die obersten zwei Naturgesetze, welche jeder Mensch vernünftigerweise folgen muss und will: 1. Suche Frieden; kommt keiner, suche nach anderen Mitteln der Selbsterhaltung. 2. Jeder muss auf sein Recht auf alles verzichten, sofern es die anderen auch tun und so viele Freiheiten einräumen, wie sie selber haben wollen. Man wird diese abgeben wollen, weil man damit andere Vorteile erlangt. Z.B. eben den Frieden und damit sicheren Selbsterhalt. Auf einige Recht wie seine Selbstverteidigung kann man allerdings nie verzichten.

Ein Vertrag ist eine wechselseitige Rechtsübertragung. Er muss sofort in Erfüllung gehen, mit dem Recht wird auch das Nutzungsrecht übertragen (z.B. dass das Staatsoberhaupt zur Selbsterhaltung aller die Armee befehligen darf) und mit seiner Erfüllung geht er zu Ende. Ein erpresster Vertrag ist im NZ gültig, frühere Verträge heben spätere auf. Die Furcht vor etwas sichert einen Vertrag am besten, nötigenfalls mit Eid.

Neben den 2 grundsätzlichen Naturgesetzen gibt es noch etliche weitere.
  1. Verträge müssen erfüllt werden. (Nichterfüllung wäre Ungerechtigkeit. Eigentum entsteht erst durch eine bürgerliche Gesellschaft.)
  2. Wer eine Wohltat bekommt, muss dieser gerecht werden.
  3. Jeder muss sich nützlich machen (strebt man nach etwas, das man nicht braucht, fördert man den Krieg aller, gegen alle).
  4. Bei Reue müssen Beleidigungen verziehen werden (um des Friedens Willen).
  5. Bei Strafen muss eine Besserung angestrebt werden, alles andere wäre Grausamkeit.
  6. Niemand darf Hass oder Verachtung zeigen sondern die Gleichheit aller anerkennen.
  7. Alle Menschen sind von Natur aus gleich.
  8. Man darf kein Recht einfordern, dass man jemand anderem nicht zugestehen würde.
  9. Richter müssen unparteiisch sein.
  10. Unteilbares muss Gemeinschaftsgut sein.
  11. Der erste Besitz muss durch das Los bestimmt werden.
  12. Nicht teilbares und Nicht gemeinschaftliche Güter gehen durch Los an Erstgeburten bzw. erste Besitznehmer.
  13. Friedensmittler müssen sicher sein.
  14. Einem Richtspruch hat man zu gehorchen.
  15. Man darf sich nicht selbst richten.
  16. Richter dürfen nicht parteiisch oder bestechbar sein.
  17. Streit ist durch Zeugenaussagen zu schlichten.

Die Naturgesetze wird ein jeder vernunftmäßig folgen müßen, um den Frieden zu sichern, nach dem Motto ‘Was ihr wollt, dass man euch tut, das tue auch den anderen’. Und da alle Frieden und Sicherheit wollen, müssen die Mittel zur Freiheit auch gut sein. Die Kenntnis der natürlichen Gesetze nennt Hobbes nun die Sittenlehre. Sie heißen zwar Gesetze, sind aber mehr allgemeine Wahrheiten, die jeder anerkennen wird.

Personen schließlich unterscheidet Thomas Hobbes in natürliche Personen (Urheber) und stellvertretende Personen, die bei mehreren durch Abstimmung entscheiden.